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Energieausweis: Was Immobilienbesitzer wissen sollten

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Inhalt und Nutzen des Energieausweises sowie Vorgaben des Gesetzgebers

In der heutigen Zeit spielt das Thema Energieeffizienz eine wichtige Rolle, so auch im privaten wie im gewerblichen Immobiliensektor. Hierfür ist der Energieausweis ein entscheidendes Dokument. Denn damit erkennen Mieter ebenso wie potenzielle Käufer, wie energieeffizient Gebäude sind. Dabei stellt sich die Frage, welche Informationen ein Energieausweis im Detail enthält. Zugleich wollen Hausbesitzer wissen, wofür er nützlich ist. Was ist der Unterschied zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis und welche gesetzlichen Regelungen bei Ausstellung und Wahl des Ausweises zu beachten sind.

1. Inhalte im Energieausweis

Durch den Energieausweis bekommen potenzielle Mieter und Käufer Informationen zum energetischen Zustand von einem Gebäude. Besonders wichtig sind insbesondere die folgenden Inhalte:

    • Energiekennwerte: Angaben über den Energieverbrauch oder den Energiebedarf des Gebäudes gelten als der wichtigste Bestandteil des Energieausweises. Pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) nennt der Ausweis diese Information in Kilowattstunden. Im Hinblick auf die Energieeffizienz sollten die Energiekennwerte möglichst niedrig sein.
    • Energieeffizienzklasse: Im Bereich zwischen A+ (sehr effizient) und H (wenig effizient) ordnet eine Skala die Gebäude ein. Dieser Wert ist mit der gleichnamigen Angabe bei Elektrogeräten vergleichbar.
    • Empfehlungen für die energetische Verbesserung: Oft erhalten Leser mit dem Energieausweis Ratschläge für die Verbesserung der Energieeffizienz. Beispiele dafür sind die Dämmung der äußeren Wände eines Gebäudes oder der Austausch eines alten Heizsystems.

2. Nutzen des Energieausweises

Der Energieausweis ist ein nützliches Werkzeug für Immobilienbesitzer und Interessenten, aber auch ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument.

    • Transparenz für die Mieter und interessierte Käufer: Der Energieausweis gibt interessierten Käufern und Mietern einen detaillierten Überblick über voraussichtliche Energiekosten, die zu erwarten sind. Langfristig bietet ein energieeffizientes Gebäude die Chance auf deutliche Einsparungen.
    • Vergleichbarkeit der Immobilien: Der Energieausweis eröffnet durch standardisierte Kennzahlen die Möglichkeit, verschiedene Gebäude im Hinblick auf energetische Aspekte miteinander zu vergleichen. Dies hilft Käufern oder Mietern bei ihrer Entscheidungsfindung.
    • Anreize für die Modernisierung: Ein Energieausweis kann die Eigentümer dazu motivieren, finanzielle Mittel für energetische Modernisierungsmaßnahmen bereitzustellen. Denn die enthaltenen Informationen verdeutlichen den Besitzern, dass die Energieeffizienz die Attraktivität des eigenen Gebäudes steigert.

3. Unterscheidung zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Mit dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis gibt es zwei unterschiedliche Varianten der Energieausweise.

    • Verbrauchsausweis:Für den Verbrauchsausweis sind die tatsächlichen Verbrauchsdaten von Energieabrechnungen oder Heizkostenabrechnungen aus den vergangenen drei Jahren die Basis. Somit verdeutlicht dieser Ausweis den tatsächlichen Energieverbrauch in der Vergangenheit. Weil Verbrauchsausweise auf echten Daten basieren, sind damit bei der Erstellung vergleichsweise ein geringerer Aufwand und niedrigere Kosten verbunden.
    • Bedarfsausweis: Ein Bedarfsausweis basiert stattdessen auf technischen Analysen zur Immobilie. Mit der Heiztechnik, der Bauweise, und der Wärmedämmung als Berechnungsgrundlage wird hierfür der theoretische Energiebedarf ermittelt. Die Erstellung des Bedarfsausweises ist mit größerem Aufwand verbunden. Denn dabei bleibt die detaillierte Begutachtung der Gebäude unverzichtbar. Ein entscheidender Vorteil des Bedarfsausweises besteht darin, dass Leser eine objektive Bewertung zum energetischen Zustand der Immobilie bekommen und die Nutzungsgewohnheiten der Bewohner diese unabhängige Einschätzung nicht beeinflussen.

4. Gesetzliche Vorgaben: Unterschiedliche Ausweise für verschiedene Immobilien

Die gesetzlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) machen deutlich, welcher Energieausweis für bestimmte Immobilienarten erstellt werden muss:

    • Verbrauchsausweis:– Falls ein Wohngebäude nach dem 1. November 1977 errichtet wurde oder die Immobilie über mehr als fünf Wohneinheiten verfügt, genügt üblicherweise ein Verbrauchsausweis.
    • Bedarfsausweis: Sobald Wohnimmobilien stattdessen schon vor dem 1. November 1977 entstanden sind und energetische Maßnahmen das Gebäude nicht auf den Stand der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht haben, bleibt ein Bedarfsausweis unentbehrlich.
    • Sobald Wohnimmobilien stattdessen schon vor dem 1. November 1977 entstanden sind und energetische Maßnahmen das Gebäude nicht auf den Stand der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht haben, bleibt ein Bedarfsausweis unentbehrlich.
    • Für größeren Sanierungsobjekten sowie Neubauten ist ein Bedarfsausweis ebenfalls Pflicht.

5. Für wen ist ein Energieausweis notwendig?

Wenn es zum Verkauf, der Vermietung oder der Verpachtung eines Gebäudes kommt, ist ein Energieausweis seit 2009 zwingend erforderlich. Auch ohne vorherige Aufforderung müssen die Besitzer den Ausweis allen Interessenten vorlegen. Nur bei sehr kleinen Immobilien (Nutzfläche bis zu 50 m²) sowie bei Baudenkmälern gibt es Ausnahmen.

Fazit

Mit dem Energieausweis bekommen Interessenten einen detaillierten Überblick zum energetischen Zustand der Gebäude. Für Transparenz auf dem Immobilienmarkt ist der Ausweis eine bedeutende Orientierungshilfe. Die Datengrundlage unterscheidet den Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Verbrauchsausweise nennen echte Verbrauchswerte. Bedarfsausweise basieren stattdessen auf technischen Analysen. Der Gebäudezustand, das Alter, und die Größe entscheiden darüber, welche Ausweisvariante erforderlich ist. Eigentümer profitieren davon, die gesetzlichen Vorgaben zum Energieausweis frühzeitig zu verinnerlichen. Sobald die Vermietung oder ein Verkauf bevorsteht, können sie so rechtssicher agieren.

Hinweis

Die hier dargestellten Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen entsprechenden Fachmann.