Skip to main content

Sonniges Baugrundstück in schöner Lage – Löhrbach Gemeinde Birkenau

Sonniges Baugrundstück in schöner Lage – Löhrbach Gemeinde Birkenau

Eckdaten

  • Art Baugrund für Ein- / Zweifamilienhäuser
  • Lage 69488 Birkenau
  • Kaufpreis 197.500,00
  • Grundstücksfront ca. 18 m
  • Grundstück ca. 504
  • Bezugstermin sofort
  • Bebaubar nach Nachbarbebauung
  • Erschließung Voll erschlossen
  • Kurzfristig bebaubar ja
  • Fahrzeit Hauptbahnhof 12 min
  • Immobilien-ID 117027178
  • Provision 3,57% inkl. MwSt.
Schneider Immobilien
Dynamostr. 13, 68165 Mannheim
Heiko Schneider

Immobilie

Zur sofortigen Verfügung steht dieses 504m² große, südöstlich ausgerichtete Grundstück im Ortsteil Löhrbach der Gemeinde Birkenau. Es befindet sich in unmittelbarer Nähe zur öffentlichen Verkehrsanbindung, ca. 800m Meter zum nächstgelegenen Kindergarten und liegt in einer ruhigen Stichstraße. Im nahegelegenen Birkenau befinden sich Grund- und Realschule, ein Schwimmbad sowie große Supermarktketten wie Aldi, Penny und Edeka und weiterer Bedarf des täglichen Lebens. Weinheim erreichen Sie mit dem PKW in ca. 10 Minuten. Auf dem Grundstück befindet sich momentan noch ein freistehendes Ein- bis Zweifamilienhaus als Abrissobjekt. Die Kosten für Abriss und Entsorgung wurden von einem Fachbetrieb auf ca. 30.000€ geschätzt.
Zur Bebaubarkeit: Das Grundstück befindet sich nach §35BauGB im Außenbereich, ist nach §34 BauGB bebaubar und voll erschlossen.

Lage

Löhrbach ist der östlichste Ortsteil von Birkenau im südhessischen Kreis Bergstraße. Gemeinde Birkenau. Zur Gemarkung Löhrbach gehören der Weiler Schnorrenbach und der Ortsteil Buchklingen der drittgrößte Ortsteil der Gemeinde. Zahlreiche Wanderwege laden zu ausgiebigen Spaziergängen durch die wunderschöne Landschaft ein. Gleich an mehreren Stellen hat man einen traumhaften Blick in die Rhein-Ebene. Ausflugsziele wie das Schützenkreuz, der Götzenstein oder der Teufelsstein sind ebenfalls über die Ortsgrenzen bekannt und beliebt.

Bebaubarkeit

nach §34BauGB

Erschließung

Das Grundstück ist voll erschlossen.

Sonstiges

Als Immobilienmakler sind wir nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung Ihre Identität festzustellen und zu überprüfen – beispielsweise mittels Ausweiskopie. So sieht es der Gesetzgeber nach §§1,2 Abs. 1Nr. 10,4 GWG vor.

Mit Ihrer Inanspruchnahme und Anfrage bei uns gehen Sie mit uns einen Maklervertrag ein, welcher bei wirksam werdendem Kaufvertrag die Courtage auslöst. Als Rechtsgrundlage gilt allein der geschlossene Kaufvertrag. Im Übrigen gelten die AGB´s der Schneider Immobilien, Heiko Schneider.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihre Anfrage nur bearbeiten können, wenn Sie uns Ihre kompletten Kontaktdaten mit Namen, Anschrift und Telefonnummer bei Ihrer Anfrage mitteilen. Ihre Angaben unterliegen selbstverständlich den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

Die Angaben in diesem Exposé beruhen auf den uns vom Eigentümer erteilten Informationen. Wir können keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zugangs dieser Offerte noch verfügbar ist.

Wie können wir Ihnen behilflich sein?

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten.

Wie können wir Ihnen behilflich sein?
* Pflichtfeld